Deutscher Ärztetag blamiert sich mit Forderung nach MMA-Verbot

Der Deutsche Ärztetag ist die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, die ihrerseits die Dachorganisation der Standesvertretungen der deutschen Ärzte darstellt. Bei ihrem 113. Zusammenkommen beschloss nun dieser Anfang Mai in Dresden eine Forderung von “‘Ultimate-Fighting’-Veranstaltungen und ihrer TV-Übertragung”.

So hieß es etwa in der Beschlussfassung:

In zahlreichen Ländern wurden in den vergangenen Jahren zunehmend häufiger Kampfveranstaltungen durchgeführt, deren Ziel – anders als in allen Kampfsportarten – offen und ausschließlich die Verletzung des Gegners an Körper, Gesundheit und Leben ist. Der Kampf wird in der Regel solange weitergeführt, bis ein Kämpfer regungslos liegenbleibt. In der Regel werden schwere Verletzungen des Kopfes, innerer Organe und des Bewegungsapparates herbeigeführt; Todesfälle in der Folge derartiger Kämpfe sind vielfach aufgetreten.

Vollständiger Beschluss

Wer auf den Link klickt, wird merken, dass dieser nicht zu einer offiziellen Seite der Ärztekammer führt, sondern in ein Kampfsport-Forum. Der Grund dafür ist einfach wie auch für den Ärztetag und die gesamte Bundesärztekammer peinlich.

Wie aus dem Beschlussprotokoll des Ärztetages (PDF, Seite 129) hervorgeht, hat die Bundesärztekammer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, zu der sie durch die britische Dependance des UFC-Eigners Zuffa aufgefordert wurde. Als Folge dessen musste sie den gefassten Beschluss zurücknehmen und fast die gesamte diesem zugrunde liegende Argumentation als unwahr widerrufen.

Aufgrund einer gegenüber der Firma ZUFFA LLC abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gibt die Bundesärztekammer folgende Stellungnahme ab:

Auf den Internetseiten der Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de) unter der Rubrik „113. Deutscher Ärztetag“, im Beschlussprotokoll zum 113. Deutschen Ärztetag sowie im Rahmen einer Pressemitteilung vom 14. Mai 2010 fordert die Bundesärztekammer gestützt auf eine Entschließung des Deutschen Ärztetags im Rahmen des Antrags Drucksache V – 128 das „Verbot der „Ultimate Fighting“-Veranstaltungen und ihrer TV-Übertragung“. In diesen Dokumenten sind die nachfolgenden Behauptungen enthalten, die hiermit als unwahr widerrufen werden. Zudem wird die Entschließung des 113. Deutschen Ärztetages zur Drucksache V – 128 „Verbot der „Ultimate Fighting“-Veranstaltungen und ihrer TV-Übertragung“ insoweit aufgehoben.

Die unwahren Tatsachenbehauptungen sind im Einzelnen:

● das Ziel von „Ultimate Fighting“ Veranstaltungen – anders als in allen Kampfsportarten – offen und ausschließlich die Verletzung des Gegners an Körper, Gesundheit und Leben ist;
● ein Kampf in der Regel solange weitergeführt wird, bis ein Kämpfer regungslos liegen bleibt;
● es sich bei UFC-Veranstaltungen um Kampfveranstaltungen handelt, bei denen es ausschließlich darum geht, dem Gegner Verletzungen an Körper, Gesundheit und Leben zuzufügen, bis er regungslos am Boden liegt;
● die Abgrenzung zu anderen Sportarten anhand der Frage, ob eine Betätigung auf die Körperverletzung abzielt, klar zu treffen ist;
● bei derartigen Veranstaltungen in der Regel schwere Verletzungen des Kopfes, innerer Organe und des Bewegungsapparates herbeigeführt werden;
● Todesfälle in der Folge derartiger Kämpfe vielfach aufgetreten sind;
● sich die Kämpfer in der Regel schwere Verletzungen des Kopfes, der inneren Organe und des Bewegungsapparates zufügen – oft auch bis zum Tod;
● es in Deutschland bislang nur vereinzelte Versuche, solche Veranstaltungen abzuhalten gegeben hat, die bis auf eine von den Ordnungsbehörden verhindert werden konnte;
● die Bayerische Landesmedienzentrale am 19.3.2010 dem Sender DSF die Genehmigung entzogen hat, weiter solche Veranstaltungen auszustrahlen;
● der Deutsche Ärztetag in derartigen Aufführungen die zielgerichtete und absichtliche Herbeiführung eines sog. Polytraumas sieht, die auch nicht durch eine zuvor erklärte Einwilligung des Verletzten in seine eventuelle Verletzung erlaubt sein kann; sowie
● gerade die in der Rechtssprechung zum ärztlichen Heileingriff entwickelten Anforderungen an die notwendige Aufklärung es ausschließen, dass den Kämpfern zuvor die möglichen Verletzungsfolgen (z. B. Blindheit, Querschnittslähmung) hinreichend deutlich gemacht worden sein können.

Für eine bundesweite Organisation mit einem gewissen Einfluss, die wohl durch die Bank mit hochintelligenten, studierten, promovierten, habilitierten Medizinern bestückt ist, ein Armutszeugnis, eine Ohrfeige. Aber das ist ja leider im bundesdeutschen Umgang mit neuen, von Teilen der Gesellschaft zu Unrecht als gefährlich oder unbequem empfundenen Gesellschaftsphänomenen usus. Man kümmert sich nicht wirklich, befasst sich nicht, will sich gar nicht einlassen auf die Argumente der Gegenseite. Man hat seine vorformulierte Meinung und die wird dann mit – zum Teil absolut abenteuerlichen und falschen – Argumenten ohne jegliche Grundlage vertreten und verbreitet.
Dass die Wahrheit dabei auf der Strecke bleibt, ist mindestens egal, wenn nicht sogar beabsichtigt.
So war und ist es bei Rockmusik, bei Elvis Presley, bei Wrestling, bei Paintball, bei Computer- und Videospielen, und so ist es nun auch bei MMA.

Doch die Geschichte wird den Vertretern des MMA-Sports Recht geben. Bei all den oben genannten, zuvor zum Teil heftig umstrittenen Gesellschaftsphänomenen hat sich inzwischen eine Beruhigung, eine Normalisierung eingestellt. Selbst Betreiber von Paintballanlagen obsiegen inzwischen mit einer überraschenden Regelmäßigkeit vor deutschen Gerichten, was die Zulässigkeit ihrer zuvor als “Stätten für simulierte Tötungen” verleumdeten Spielfelder angeht. Die Wahrheit wird sich durchsetzen.

Nur in Ausnahmefällen, die zum Teil auch durch Abhängigkeitsverhältnisse erklärbar sind, sprechen sich Juristen heutzutage gegen eine rechtliche Unbedenklichkeit des MMA-Sports aus. Es ist gut, dass über die juristische Schiene geschmackliche, vielleicht auch moralische Standpunkte hinsichtlich dieser neuen, immer erfolgreicher und populärer werdenden Sportart nicht der Allgemeinheit oktroyiert werden können. Man muss MMA nicht mögen, man muss sich nur fair mit ihm auseinandersetzen. Die Bundesärztekammer tat dies nicht. Und bekam die Quittung und blamierte sich bis auf die Knochen, weil man sich uninformiert vor den Karren der persönlichen Abneigung einiger Mitglieder spannen ließ.

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3 Antworten

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