Was bedeutet das EuGH-Urteil für mich als Fan?

Nichts.

Nachdem das Thema nun ein paar Tage sacken konnte, wird eines klar: Das “TV-Erdbeben”, das “Bosman-Urteil für’s Pay-TV” ist ausgeblieben. Wer etwas anderes behauptet, hat das Urteil nicht verstanden oder will es nicht verstehen.

Pay TV wird nicht billiger. Sky verliert nicht die Exklusivrechte. Sky bekommt keine Konkurrenz aus dem Ausland. Man kann nicht einfach nun ein Abo in Griechenland abschließen.

Das Urteil hat im Grunde genommen nur zwei Konsequenzen:

Rechteinhaber können ihren Lizenznehmern nicht mehr vertraglich vorschreiben, dass diese Rechte nur für regional begrenzte Teile der EU gelten. Solche Klauseln sind unwirksam.

Wer zudem es irgendwie schafft, ein Abo im Ausland abzuschließen, hat nun nichts mehr von staatlichen Stellen zu befürchten. In Deutschland war dies sowieso eher ein theoretisches Problem, in Großbritannien sah dies schon anders aus.

Was sich nicht ändert:

Auch weiterhin kann kein Kunde verlangen oder gar einen ausländischen Anbieter zwingen, ihm ein Abo zu verkaufen. Wenn der Pay-TV-Betreiber sein Abo nicht außerhalb seines Kernmarktes anbieten will, dann war es das.

Der praktische Nutzen des Urteils für den Fan ist daher – auch wenn viele Medien es unerklärlicherweise anders darstellen – im mikroskopischen Bereich zu finden.

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