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Zwanziger (Jurist) versus Zwanziger (Funktionär)

21. November 2008, 21:51 · 3 Kommentare

Es will mir nicht in den Kopf. Gibt es zwei Dr. Theo Zwanziger? Der eine promovierter Jurist, ehemaliger Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz? Der andere Sportfunktionär, ja, vielleicht auch Politiker?

Es muss so sein. Denn anders kann ich mir solche Äußerungen, wie sie in einem aktuellen Interview bei sueddeutsche.de gefallen sind, nicht erklären.

SZ: Herr Zwanziger, warum verschweigt der DFB in einer aktuellen Pressemitteilung zum Streit mit dem freien Journalisten Jens Weinreich, dass Sie bisher gerichtlich zweimal gegen Weinreich verloren haben?

Theo Zwanziger: Wir hatten einstweilige Verfügungsverfahren. Das sind vorläufige Verfahren, die sich nicht mit dem Gesamtsachverhalt ausreichend beschäftigt haben. Dafür sind Hauptsacheverfahren zuständig, ein Urteil ergeht dann nur nach Klage und einer mündlichen Verhandlung. Folglich haben wir bisher kein Urteil, sondern eine vorläufige Beurteilung.

Lieber Herr Dr. Theo Zwanziger (Jurist). Wie Ihnen mit Sicherheit bekannt ist, handelt es sich bei der einstweiligen Verfügung um ein Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung der Durchsetzbarkeit eines immateriellen Anspruchs.
Da es sich hier, das hat auch Dr. Theo Zwanziger (Funktionär) erkannt, nicht um das Hauptsacheverfahren handelt, gelten andere Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung als für eine Verurteilung. Und zwar, das dürfte auch Dr. Theo Zwanziger (Jurist) aus der Praxis wissen, weitaus geringere Anforderungen als im Hauptsacheverfahren.
Für eine einstweilige Verfügung muss der Antragssteller nur glaubhaft machen, dass der Anspruch materiellrechtlich besteht. Im Hauptsacheverfahren hingegen muss dies bewiesen werden (übrige, hier irrelevante Voraussetzungen der Übersichtlichkeit halber weggelassen).

Wenn man nun mit seinem Begehren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Pauken und Trompeten in zwei (!) Instanzen abblitzt, gibt es zwei mögliche Schlussfolgerungen. Entweder der Rechtsbeistand hat richtig geschlampt (was ich jetzt mal nicht vermute) oder die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren sind richtig mies.

Amüsant ist außerdem, dass der Antragssteller hier beklagt, das Verfahren habe sich nicht ausreichend mit dem Gesamtsachverhalt beschäftigt. Lieber Dr. Theo Zwanziger (Funktionär), das ist gerade die Aufgabe des Antragssteller, alle Punkte, die den Anspruch begründen, dem Gericht glaubhaft zu machen. Fragen Sie mal bei Dr. Theo Zwanziger (Jurist) nach. Der weiß das bestimmt. Normalerweise beklagt sich der Antragsgegner, dass ihm nicht ausreichend Gehör geschenkt wurde, da oftmals eine solche einstweilige Verfügung ohne jegliche mündliche Verhandlung oder Stellungnahme des Antraggegners ergeht. Oder hat man nicht damit gerechnet, dass der Rechtsbeistand von Jens Weinreich das Instrument der Schutzschrift kennt? Oder hat man darauf spekuliert, dass die einstweilige Verfügung ohne große Widerrede ergehen würde, da Jens Weinreich aufgrund der Olympischen Sommerspiele bis zum Hals in Arbeit steckte? Nein, solche Tricks hat der DFB doch nicht nötig. Weder Dr. Theo Zwanziger (Jurist) noch Dr. Theo Zwanziger (Funktionär).

Aber was mich fast noch mehr umtreibt: Warum kann Dr. Theo Zwanziger (Funktionär) nicht eingestehen, dass er sich in dieser Angelegenheit einfach mal geirrt hat? Vergalloppiert? Über das Ziel hinausgeschossen? Mit Kanonen auf Spatzen gezielt? Es ist bekanntlich überhaupt nicht schlimm, Fehler zu machen. Man muss sie nur erkennen und daraus lernen.
Und nach einer, ach nein, zwei juristischen Niederlagen (und das waren es, auch wenn man es noch so klein reden mag) sollte man doch so langsam zur Einsicht kommen, das man auf diesem Weg nicht zum Erfolg kommen wird. Wobei, ich befürchte fast, dass diese Einsicht bei Dr. Theo Zwanziger (Funktionär) schon angekommen ist. Denn warum sonst scheut man sich so vor dem Hauptsacheverfahren wie der Teufel das Weihwasser? So kann man immer schön in Zukunft darauf verweisen, es habe sich ja nur um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehandelt.

Und der juristische Laie wird es fressen. Soviel zum Thema Kommunikationsherrschaft.

Tags: Mädchenfußball

Bisher 3 Kommentare ↓

  • 1 Jürgen Kalwa // 22. Nov 2008 um 19:03

    Danke für diese Analyse, die die Verlogenheit (Hilflosigkeit?) des Standpunktinhabers bestens dokumentiert. Besonders danke für den Hinweis auf die Rechtsarithmetik und den Unterschied zwischen glaubhaft machen und beweisen. Wäre Dr. Zwanziger kein Jurist, könnte man diese Ignoranz (Ahnungslosigkeit?) verstehen. Aber so?

  • 2 DonkeyMoon // 24. Nov 2008 um 9:10

    Danke! Jetzt kann ich bei der nächsten Stammtischdiskussion wieder mit Fachkompetenz glänzen. ;-)

    Da sieht man mal wieder, wie sich (fast hätte ich gesagt Politiker) Funktionsträger von ihren Wurzeln entfernen. Vom Juristen Zwanziger existiert nicht mehr viel.

  • 3 Der kritische Fussball-Blog | direkter-freistoss.de » Ich Demagoge // 25. Nov 2008 um 8:38

    [...] ich dies notiere, lese ich auf dem sportmedienblog: „Wenn man nun mit seinem Begehren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Pauken und [...]

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