Der deutsche Fußball-Fan ist inzwischen ausreichend konditioniert. Er kennt das Wort Tatsachenentscheidung, vielleicht auch den Unterschied zwischen Tätlichkeit und grober Unsportlichkeit. Er weiß, dass ein Spieler nach einer glatten roten Karte mindestens ein Spiel aussetzen muss (Ausnahmen, wie etwa vor ein paar Jahren Hasan Salihamidzic, sind wirklich die Ausnahme) und dass Wiederholungstätern oder für besonders schwere Vergehen hohe Strafen drohen (hallo, Vragel da Silva).
Aber der englische Fußball ist eine ganz andere Welt.
Diese Woche machten zwei Fälle wieder Schlagzeilen, in denen die FA vollkommen anders - für deutsche Sportrechtler sogar komplett undenkbar - handelt bzw. handeln muss.
Der eine Fall betraf John Terry. Dieser flog im Spiel bei Manchester City mit glatt Rot vom Platz, obwohl er nicht letzter Mann war oder das Foul besondere Härte aufwies. In der Begründung nach dem Spiel wurde zuerst angeführt, dass das Foul besonders zynisch gewesen sei und deshalb Rot angebracht gewesen wäre. Wohlgemerkt, wenige Stunden zuvor beging Manchester Uniteds Nemanja Vidic ein beinahe identisches Foul im Spiel gegen Liverpool und sah dafür nur Gelb.
Diese Sperre - besonders unangenehm, da morgen das Topspiel gegen Manchester United ansteht - hielt aber nicht lange. Dienstag wurde die rote Karte zurückgenommen.
In Deutschland heißt Freispruch bekanntlich ein Spiel Sperre, und da beruft man sich auch gerne auf die FIFA, die dies verlange, um die Integrität der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters zu schützen.
Komisch nur, dass dies die FA nicht zu interessieren scheint. Und dies war nicht das erste mal, dass die FA so gehandelt hat.
Man muss aber sagen, dass diese Handhabung nicht eines gewissen Reizes entbehrt. Denn es ist schon immer für Gerechtigkeitsfanatiker schlichtweg unerträglich, wenn ein Spieler, der, z.B. per TV-Bilder, nachweislich unschuldig vom Platz gestellt wurde, auch noch zusätzlich zu dem Platzverweis in diesem Spiel ein weiteres aussetzen muss. Siehe etwa Rafatis rote Karte gegen Fernando Avalos im Spiel Duisburg gegen Rostock vor einem Monat.
Eine Strafe für etwas, das er nicht getan hat. Sehr viel schlimmer geht’s in einem rechtsstaatlichen System eigentlich nicht. Und auch der Fußball kann sich meiner Meinung nach nicht hier neben das System stellen. Aber diese Denkweise der Parallelwelt des Fußballs lässt sich ja auch in manch anderem Bereich erkennen.
Während hier die FA, wie ich finde, weitaus gerechter handelt als die deutsche Sportsgerichtsbarkeit, ist dies im zweiten Fall dieser Woche nicht so.
Newcastles Danny Guthrie flog gegen Hull City nach einem Foul an Craig Fagan ebenfalls mit Rot vom Platz. Dieser Platzverweis war aber weitaus klarer und berechtigter als der gegen Terry - denn es war ein erkennbares, absichtliches Frustfoul in den letzten Minuten des Spiels, mit Anlauf von hinten in die Beine, und das Ergebnis war ein Beinbruch bei Fagan.
Die Strafe für diese vorsätzliche Körperverletzung: Drei Spiele Sperre.
Denn in England vergibt die FA bei roten Karten automatisch: Drei Spiele Sperre. Nicht weniger bei geringeren Vergehen, nicht mehr bei schwereren oder bei Wiederholungstätern.
Da gibt es dann nur zwei Alternativen - entweder wird die Karte komplett zurückgenommen (wie bei Terry) oder das FA Panel findet weitere Anschuldigungen, die vom Schiedsrichter übersehen wurden, die nicht zu der roten Karte führten.
Letzteres kommt aber nur selten vor, man denke etwa an den Fall Ben Thatcher, oder auch Roy Keane, als dieser in seiner Autobiographie zugab, dass er Alf Inge Haaland bei einem Foul absichtlich verletzen wollte.
Hier ist die FA zuletzt auch schon beim Fall Eduardo/Taylor angeeckt, denn auch Taylor bekam nach dem Foul, das Eduardo bis heute außer Gefecht setzte, die üblichen, automatischen drei Spiele Sperre. Der FIFA hat dies nicht gepasst, besonders dem Blatter Sepp, aber außer einer Ankündigung, dort eingreifen zu wollen, ist dann doch nichts passiert.
Während also die Möglichkeit, rote Karten komplett zurückzunehmen, trotz Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, zu weitaus mehr Gerechtigkeit führt, macht es sich das Disziplinarpanel der FA mit automatischen drei Spiele Sperren viel zu einfach. Beide Systeme haben also ihre Macken.
Zumindest überlegt die FA nun hier eine Änderung und will flexible Strafen erörtern.
Grundsätzlich muss aber doch die Frage gestattet sein, ob die Handhabung der DFB-Gerichtsbarkeit mit Mindestsperren trotz erwiesener Unschuld nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht weitaus bedenklicher erscheint.
Denn ob ein “Straftäter” nur nicht hart genug bestraft wurde erscheint weniger schlimm als wenn ein Unschuldiger aufgrund verquerer Vorstellungen trotzdem ein weiteres Spiel aussetzen muss.

Bisher 4 Kommentare ↓
1 links for 2008-09-20 bei Du Gehst Niemals Allein // 20. Sep 2008 um 23:30
[...] Sportmedienblog: Sportgerichtsbarkeit mal anders Die Folgen einer Roten Karte in der PL (tags: england premierleague recht bundesliga sportgericht) [...]
2 tom // 21. Sep 2008 um 16:01
Ich denke es geht bei der Sperre trotz medial erwiesener Unschuld nur darum zu zeigen, dass der Schiedsrichter immer noch mehr Autorität hat als das TV. Im Übrigen ist das deutsche System der Verhältnismäßigkeit (in Fußball- wie Strafrecht) ja doch recht praktikabel und fair.
3 ckwon // 22. Sep 2008 um 15:41
Eigentlich wird ja die Autorität des Schiris mMn dadurch genug gestützt, dass man aufgrund einer unberechtigten roten karte kein Spielergebnis ändert (Tatsachenentscheidung).
Das muss eigentlich ausreichen.
Ansonsten ziehe ich auch die verhaltensabhängige Strafe vor, obwohl es natürlich vorkommt, dass es für ungefähr gleiche Vergehen unterschiedliche Strafen gibt. Passiert aber.
4 Stoppt die Ellbogenchecks « Der Ballkönig // 14. Nov 2008 um 16:23
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