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Der deutsche Jugendschutzwahnsinn

20. August 2008, 10:25 · 2 Kommentare

Passend zum Start der Games Convention:

Der deutsche Jugendmedienschutz ist ein Thema, das mich schon mehrere Jahre - ach was, Jahrzehnte - beschäftigt. Es gibt unter den westlichen, demokratischen Staaten kein Land, dass so harsche, einschränkende Jugendschutzregelungen auffährt wie Deutschland. Einzig auf den britischen Inseln lässt sich in Europa und in Australien überhaupt noch ein ähnliches, verbindliches - aber in seinen Entscheidungen weitaus liberaleres - Freigabesystem finden.

Am meisten stört mich aber inzwischen nicht mehr der meiner Meinung nach in dieser Ausgestaltung und Anwendung verfassungswidrige § 131 StGB (der weniger mit Jugendschutz zu tun hat) oder die weltweit einzigartige, unnötige Unterscheidung zwischen schwer jugendgefährdend, einfach jugendgefährdend und jugendbeeinträchtigend (was dann schlussendlich Auswirkungen auf die Freigaben der Selbstkontrollorgane hat), sondern ein Detail, was erst diesen Sommer in Folge des verabschiedeten Sofortprogramms den Weg in das Gesetz gefunden hat - die Größe der Freigabelogos.

Bis zur aktuellen Gesetzesänderung wurde das Freigabelogo der Selbstkontrollorgane, also von FSK und USK, in einer Größe von 1.5 cm x 1.5 cm an beliebigem Ort auf der Hülle angebracht. Bei Spieldatenträgern hat es sich eingebürgert, dass das Logo auf der Front angebracht wurde, was bei Filmdatenträgern komplett unüblich war.

Die FSK-Logos dürften jedem bekannt sein (als Beispiel das Logo der höchsten Freigabestufe):

FSK-Logo

Doch das war der Politik, hier besonders Bundesfamilienministerin von der Leyen, aus deren Ministerium dieser Vorschlag kam, nicht deutlich genug. Vielmehr, nicht groß genug. Also musste nun das Logo in Zukunft nicht nur doppelt so groß sein - es wurde vergrößert auf 3.5 cm x 3.5 cm. Das sieht also (im Verhältnis) dann so aus:

Neue Größe des FSK-Logos

Dazu kommt, dass auch bei Filmen in Zukunft - wie bei Computerspielen - das Freigabelogo auf der Front angebracht werden soll. Was das für die Optik und das ästhetische Wirken der Covers bedeutet, ist offensichtlich - ein solch riesiger Sticker verdirbt jedes aufwändig gestalte Motiv.

Blu-ray-Cover

Und ganz aberwitzig wird es bei Spielen für das Handheld von Nintendo, den Nintendo DS, da dort das Freigabelogo der USK aufgrund der geringen Größe der Verpackung ca. ein Viertel (!!!) des Covermotivs überdeckt.

Nintendo DS-Cover

Dabei wäre das Ziel, eine bessere Les- und Erkennbarkeit mit einer simplen Umgestaltung erreichbar gewesen. Ich finde auch, dass besonders die im Volksmund “ab 0″ und “ab 18″ bekannten Freigaben “ohne Altersbeschränkung” und “keine Jugendfreigabe” durch die umständliche Bezeichnung das Logo mit unnötig Text überfrachtet und dadurch ohne genaues Hinsehen nur über die Farbe sofort erkennbar ist. Dies ist etwa bei den Logos der britischen Freigabe-Institution BBFC und der europäischen PEGI besser gelöst.

18+-Logo von PEGI und 18-Logo der BBFC

Daher hatte die Spio als Antwort (PDF) eine Überarbeitung der FSK-Logos vorgeschlagen, die eine Vergrößerung auf 2 cm x 2 cm vorsah und die Zahl der Altersfreigabe deutlicher in den Mittelpunkt stellt.

FSK-Vorschlag zur Neugestaltung des

Leider war die Überzeugungsarbeit der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, dem Träger der FSK, nicht erfolgreich. Denn in dieser Größe könnte man sogar mit einem Logo auf der Front leben.

Fotomontage

Wie man sieht ist die Freigabe sofort klar erkennbar, was selbst bei den Mammut-Logos nicht unbedingt der Fall ist, weil man weiter die umständliche Formulierung “keine Jugendfreigabe” verwendet. Die Ziffer des Freigabe-Alters ist beim FSK-Vorschlag, obwohl das Logo selbst weitaus kleiner daher kommt, ca. fünfmal so groß wie nach den aktuellen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.

Außerdem wäre man dann auch das furchtbare Logodesign der FSK-Siegel los, das schon zur Einführung veraltet wirkte.Auch wenn dies nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Die BBFC-Logos sind dagegen echte Schönheiten…

Man kann nur hoffen, dass die Lobbyarbeit der Verbände BVV, Spio und BIU kurzfristig noch Erfolg haben - es gibt laut Äußerung des Bundesverband Audiovisuelle Medien zumindest Gespräche, dazu dürfen bis Ende März 2010 weiterhin die alten Logos übergangsweise bei schon produzierten Medien verwendet. Wobei die Frage gestellt werden muss, wo die Lobbies waren, als die Änderungen im Gesetzgebungsverfahren waren und man eher noch Einfluss hätte nehmen können.

Aber es zeigt leider mal wieder, dass erstens Filme und Spiele in Deutschland keine große Lobby haben, zweitens Teile der Politik auch weiterhin zu unüberlegten Schnellschüssen neigt und auch gerne mal gesunden Menschenverstand vermissen lässt.

Tags: Film · Medien · Spiele · Und noch was...

Bisher 2 Kommentare ↓

  • 1 NoteMe // 20. Aug 2008 um 15:52

    Ehrlich gesagt finde ich die Größe des Packungsaufdrucks egal, der könnte auch die komplette Umverpackung einnehmen, wichtiger ist die inhaltliche Zensur, die unter dem Mäntelchen des Jungendschutzes immer weiter um sich greift.

    Und nach dem Verhalten der Politiker in den letzten 10 Jahren habe ich auch dort keinerlei Hoffnung auf Besserung, jedenfalls nicht mit der aktuellen Generation alter Männer und Frauen, für die ein Taschenrechner schon Hochtechnologie darstellt.

  • 2 RealityCheck // 20. Aug 2008 um 15:59

    Das Problem ist nur, dass man inhaltliche Zensur - so idiotisch ich die auch finde, wie ich es ja angerissen habe - bisher wunderbar durch Import umgehen konnte. Die deutschen Verrücktheiten des Jugendschutzes konnten einem also - Idealismus außen vor - relativ egal sein.

    Die Riesenlogos dagegen nerven einen nun auch bei den simpelsten Disney-Filmen.

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