Es ist wahrscheinlich eine rein theoretische Überlegung. Nachdem das Bundeskartellamt heute auch den Kompromissvorschlag von DFL und SIRIUS abgelehnt hat, eine Zusammenfassung nur im digitalen Free TV auszustrahlen, dürfte der Kirch-Vertrag nun endgültig zu den Akten gelegt werden. Und damit auch wahrscheinlich die eigene, sendefertige Produktion der Fußball-Übertragungen.
Aber als ich gestern in medienrechtlicher Fachliteratur geblättert hatte, kam mir eine weitere Überlegung. Die DFL könnte mit der eigenen Produktion der fertigen Sendungen in Teufels Küche kommen, denn die Banden- und Trikotwerbung könnte dann als Schleichwerbung gewertet werden. Und diese ist im deutschen Fernsehen immer noch verboten.
Die Banden- und Trikotwerbung bei Sportveranstaltungen wird von Literatur und Rechtsprechung eindeutig als Product Placement klassifiziert. Da jedoch bei diesen der Sender, der nur Senderechte erwirbt, nicht der Veranstalter des Sportereignisses ist und auch keinen Einfluss auf das Unterbleiben der Werbung hat, wird diese nicht dem Sender zugerechnet. Damit sind derzeit ARD, PREMIERE & Co. aus dem Schneider.
Anders wird dies jedoch beurteilt, wenn der Sender selbst Veranstalter der Sportveranstaltung ist - wenn auch über ein paar Ecken, etwa durch zwischengeschaltete Produktionsunternehmen.
Leidlich erfahren mussten dies etwa Stefan Raab und ProSieben. Dessen Wok WM wurde im April diesen Jahres vom Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg wegen Schleichwerbung aus genau diesen Gründen beanstandet.
Wenn nun die DFL, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Ligaverbands, der wiederrum aus dem einzelnen Clubs besteht, 49% an dem Produktionsunternehmen besitzen würde, das die Bundesliga-Sendungen sendefertig produziert, wird das Produktionsunternehmen selbst zum Veranstalter. Und nun könnte sich entweder der ausstrahlende Sender, etwa PREMIERE, der die einzelnen Sendungen übernimmt und vertraglich mit dem Produzenten verbunden ist, oder vielmehr DFL-TV selber, die bekanntlich eine TV-Lizenz erwerben wollten, um auch dem ehemaligen Staatsunternehmen Deutsche Telekom das Bieten zu ermöglichen, einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag begehen.
Um wieder die Parallele zum Fall der Wok-WM herzustellen - der Produzent, also DFL-TV, hätte wohl die Möglichkeit, auf einen Verzicht auf die Bandenwerbung hinzuwirken. Denn der Produzent ist zu 49% ja die DFL, also die Clubs selber. Damit wäre die Bandenwerbung dem Produzenten, und damit auch dem Sender zuzurechnen.
Ist dies vielleicht eine weitere Stolperfalle, die die DFL übersehen hat?

Bisher 4 Kommentare ↓
1 endibear // 15. Aug 2008 um 18:15
ich danke dog und realtiy für ihre kompetenten
testberichte.
2 endibear // 15. Aug 2008 um 18:16
der o.a. comment sollte zu goelf tag 2
3 Jürgen Kalwa // 15. Aug 2008 um 20:24
Ich kenne zwar nicht den Rechtsrahmen im Detail. Aber ich finde den hier ausgebreiteten Gedanken absolut zwingend. Die öffentlich-rechtlichen Sender, so habe ich das persönlich bei der Produktion zu einem ARD-Dokumentarfilm erlebt, sind aus meiner Sicht sogar schon exzessiv, wenn es um die Vermeidung von Logos und anderen identifizierbaren Schleichwerbungselementarteilchen geht. Wie gesagt, das war ein Dokumentarfilm. Bei der Bundesliga handelt es sich um einen inszenierten Geschäftsbetrieb, in dessen Kern es um das Erzielen von Einnahmen und Gewinnen geht. Aber die Werbe-Kiste ist nicht die einzige der Wucherungen einer sich selbst überlassenen Branche. Ich denke an die enormen Kosten für die Polizeieinsätze. Ich frage mich auch, wie es mit den Steuern aussieht, die Clubs bezahlen. Der Skandal mit Borussia Dortmund vor ein paar Jahren mag ein Einzelfall gewesen sein. Jedoch, mir fehlt der Glaube….
4 RealityCheck // 16. Aug 2008 um 13:03
Laut Süddeutsche Zeitung von heute war/ist der geplante Name von DFL-TV übrigens 24/7.
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