Seitdem das Kartellamt der DFL und ihren schönen Vermarktungsplänen einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, wirft man dem Kartellamt schmutzige Worte an den Kopf und droht mit Klage - nun auch seit heute offiziell mit Absegnung des Ligaverbandes.
Wohlgemerkt, man droht nur. Man kündigt die Klage nicht an (geht ja auch derzeit noch gar nicht), man will den Klageweg nur notfalls beschreiten. Warum macht die DFL dies, wo doch einerseits von vielen Experten eine Klage mindestens vom Ausgang her hochriskant eingestuft wird, außerdem ein rechtskräftiges Ende erst in mehreren Jahren überhaupt denkbar wäre? Warum gibt man nun nicht endlich Ruhe und schaut unter den gegebenen Bedingungen in die Zukunft?
Die Antwort liegt meiner Meinung nach nahe. Wie DFL-Vorstandsvorsitzender Christian Seifert direkt nach der Kartellamtsentscheidung erklärte, werde man sicherlich nicht nur ein Szenario - das mit der Sportschau um 18.30 Uhr - ausschreiben, da man dann sogar sinkende Erlöse befürchtet.
Wie SIRIUS-Chef Dieter Hahn ja gegenüber Focus andeutete, wäre eine Ausschreibung des 22 Uhr-Modells auch weiterhin rechtmäßig. Nur die schlussendliche Vergabe ist nicht zulässig.
Ich denke, hier plant die DFL - sofern das Kartellamt nicht einlenken sollte, was ich ausschließe - drei Szenarien auszuschreiben. Dies wären die zwei schon bekannten Szenarien, auch inkl. des missbilligten 22 Uhr-Szenarios, plus das in den letzten Wochen durchs Dorf getriebene 19.30 Uhr-Modell.
Währendessen zetert die DFL weiterhin lauthals, man werde notfalls den juristischen Weg beschreiten, um dann am Ende der Rechtevergabe gütigst zu verkünden, nur aufgrund des Wettbietens über das 22 Uhr-Modell seien doch genug Erlöse auch für die anderen zwei Szenarien erzielt worden, weshalb man - auch um Rechtssicherheit zu haben und den Fans die Sportschau nicht wegzunehmen - eines der kartellrechtlich unbedenklichen Modelle gewählt habe und vorerst nicht klagen werde.
Auf gut deutsch:
Man könnte das Spiel mit gezinkten Karten, in dem zwar mehrere Szenarien ausgeschrieben würden, manche aber gar nicht vergeben werden könnten, was Dieter Hahn im Focus als angeblichen Vorschlag des Kartellamts kritisierte, doch durchziehen.
Die Aussagen und Handlungen der DFL erscheinen in diesem Lichte schlüssig. Die DFL muss glaubhaft gegenüber den bietenden Parteien machen, dass man notfalls bereit sei, das 22 Uhr-Szenario juristisch durchzuboxen. Nur dann erscheint es für PREMIERE & Co. als realistische Option, wodurch es tatsächlich im Bietverfahren berücksichtigt würde und sich auf das Bietverhalten auswirkt.
Da es am Ende dann tatsächlich niemals vergeben würde, müsste die DFL auch nicht die Hosen runterlassen.
Es erscheint aber unwahrscheinlich, dass in diesem Vabanque-Spiel Kirch weiter im Boot wäre. Auch wenn die Sender auf diesen Bluff hineinfallen würden, sind die 530 Mio, die Kirch im ersten Jahr braucht, um null auf null herauszukommen, angesichts der Vorgeschichte und der Rechtsunsicherheit schlichtweg nicht drin.
Wenn PREMIERE (oder ein anderer Pay-Sender) sich nicht sicher sein kann, ob er wirklich am Ende eine Free TV-Auswertung um 22 Uhr bekommt, fällt ein Gebot weitaus niedriger aus. Kapital ist ein scheues Reh. Und Rechtsunsicherheit ist ganz schlecht, man sieht es etwa am derzeitigen PREMIERE-Kurs.

Bisher 5 Kommentare ↓
1 forlan // 5. Aug 2008 um 21:49
wäre denn das folgende modell eine mögliche variante
-ausschreibung im sinne des kartellamtes auf zunächst drei jahre OHNE Sirius,
- parallel dazu “jurustische Schritte” im Hinblick auf das kartellamt in etwa so etwas wie eine feststellungsklage (bin kein jurist, daher weiß ich nicht, ob das der korrekte terminus ist).
dann hat man erstmal die kuh vom eis, gleichzeitig aber noch die option sirius offen. wenn dann festgestellt ist, ob das kartellamt recht hat oder nicht kann man für die periode ab 2012 u.U. auch wieder das aktuelle modell hernehmen.
wäre zwar nicht das, was den vereinen adhoc die eurozeichen in die augen treibt, aber auch alles andere als ein gesichtsverlust der dfl. immerhin kann man dann behaupten, man habe zumindest alles probiert.
2 RealityCheck // 5. Aug 2008 um 22:47
Das was Du meinst, ist die sog. vorbeugende Feststellungsklage. Diese ist jedoch nur ausnahmsweise und im engen Rahmen zulässig, wenn dem Kläger (DFL) ein Abwarten (hier: die konkrete Untersagung durch das Kartellamt) nicht zuzumuten ist.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn irreparable Schäden zu erwarten sind.
Dies ist hier aber fraglich, da irreparable, also existenzbedrohende Schäden - auch wenn Rummenigge, Seifert & Co. dies immer behaupten - nicht wahrscheinlich sind.
Im schlimmsten Fall nimmt die DFL bei einem Verzicht auf die geplante Ausschreibung eine niedrige zweistellige Millionensumme weniger ein als jetzt. Wenn überhaupt. Dies ist aber alles andere als existenzbedrohend, auch angesichts der erneuten Steigerung in den Sponsoring-Erlösen. Hier kann man auch auf die Kirch-Krise verweisen, auch ein solch erheblicher Einbruch der TV-Gelder hat schlussendlich keinen einzigen Erst- oder Zweitligisten in die Pleite getrieben.
Sollte die DFL in einem Beschwerdeverfahren gegen die Untersagung schlussendlich obsiegen, hätte sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Bund. Diese Schäden wären also ohne weiteres reparabel.
3 NoteMe // 5. Aug 2008 um 23:24
Ich verstehe nicht, wie das ausschreiben eines nicht vom Kartellamt geduldeten Modells für höhere Gebote auf das akzeptierte Modell führen soll.
4 RealityCheck // 5. Aug 2008 um 23:36
Wenn die DFL das 22 Uhr Modell ausschreibt, gibt es für die ARD eine mehr oder weniger realistische Gefahr die Rechte zu verlieren.
Je nachdem für wie realistisch die ARD diese Gefahr einschätzt - und da setzt das Gepolter der DFL an, um es realistischer erscheinen zu lassen - wird sie mehr für das 18.30 Uhr Modell bieten, als sie eigentlich angesichts der mangelnden Konkurrenz innerhalb dieses Modells müsste.
Das ist Spieltheorie.
Die ARD hat ja schon angekündigt, bei einer Verschiebung eines Spiels auf den Sonntag weniger zu zahlen. Dies wird sie nur dann nicht tun, wenn sie nicht sicher sein kann, dass sie den Zuschlag für 18.30 Uhr erhält, sofern sie die (niedrigen) Gebote der Privaten plus ein niedriges X bietet.
Die ARD bot 2005 nicht ohne Grund fast 40 Mio mehr als RTL. Nein, man musste damit auch das Gebot von PREMIERE für das 22 Uhr Modell aufwiegen.
5 ckwon // 6. Aug 2008 um 9:55
Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass sie das 22 Uhr Modell vergeben, um es auf eine Untersagung/anschließende Klage ankommen lassen.
Neben den von dir genannten Motiven kann es für das Verhalten aber auch noch 2 weitere Gründe geben:
- Der DFl hat die ganze Spekulation von tausenden Modellen nicht gepasst, man hat aber noch keinen Plan B in der Hand. Nun möchte man zeit gewinnen, um in Ruhe, ohne dass in den Medien täglich ein anderes Modell verbrannt wird, einen Plan B zu erarbeiten.
-Man will das Kartellamt etwas unter Druck setzen, dass es seine Bedenken etwas zur Seite scheibt und wenigstens ein anderes Pay-TV lastiges Modell zur Ausschreibung absegnet
Ob es wirklich was bringen wird?
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